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Experten-Interview August 2019



Am Dienstag, 4. Juni 2019 verstarb Karin Kestner im Alter von 63 Jahren nach einer schweren Krankheit. Lesen Sie hier das Interview, das ich vor vier Jahren mit ihr geführt habe. Vieles, was wir damals angesprochen haben, ist nach wir vor aktuell…

 

Frau Kestner, immer mehr gehörlose Kinder besuchen Regelschulen. Wie viele sind es im Schuljahr 2015/16?

Karin Kestner: Vor 8 Jahren wurde die erste Schülerin in eine Regelgrundschule mit Gebärdensprachdolmetschern eingeschult. Die Eltern wurden damals heftig wegen ihrer Entscheidung kritisiert. Es sei teuer, die Schülerinnen würden den erwachsenen Gehörlosen die Dolmetscher wegnehmen, das Kind würde vereinsamen, es sei ein Verrat an der Gehörlosengemeinschaft etc.

 

Inzwischen ist es fast normal gebärdensprachkompetente Kinder in die Regelschule zu geben. Zurzeit sind es über 40 Kinder, die deutschlandweit in die Regelschule gehen. Dieses Jahr werden wieder 15 gehörlose Schüler hinzukommen. Die meisten gehörlosen Kinder gehen in Nord-Rhein-Westfalen, Bayern und Hessen in die Regelschule. In nur wenigen Bundesländern gibt es noch keine gehörlosen Regelschüler, wie z.B. Hamburg, Bremen und Saarland, das wird sich aber bald ändern.

 

Womit können Sie das steigende Interesse an den Regelschulen erklären?

Die Kinder haben bewiesen, dass es in der Regelschule gut klappt. Sie vereinsamen nicht! Die Dolmetscher haben sich weitergebildet und sind gute Partner der Kinder. Ja, und das Wichtigste ist, dass die Kinder endlich in ihrer Erstsprache, der DGS, barrierefrei lernen können, auf dem Niveau der Regelschule. Sie lernen den Umgang mit hörenden Kindern. Sie sind sozial integriert.

Sicher sind nicht alle Kinder auf dem gleichen Stand, denn gehörlos zu sein, heißt nicht automatisch, dass man ein Gymnasium besuchen kann. Das ist aber auch nicht das Ziel.

 

Ziel ist für die Eltern, ihre Kinder nicht mehr weite Strecken zur Schule fahren zu lassen. Ein weiteres Ziel ist auch, dass sie mit ihren hörenden Freunden und Nachbarskindern spielen können und nicht erst am späten Nachmittag nach Hause kommen. Das Internat ist nicht mehr das Zuhause für die Kinder, sondern das Elternhaus. Eltern erziehen ihre Kinder selbst, nicht die Erzieher in einem Internat. Das ist besonders wichtig in der Pubertät. Die Kinder brauchen liebevolle und anwesende Eltern. Die emotionale Bindung der Eltern an die Kinder ist viel besser, es findet kein Entfremden mehr statt.

 

Und die Tendenz ist steigend! Waren es vor zwei oder drei Jahren bundesweit noch wenige Kinder, die sich den Weg in die Regelschule gegen die Sozialämter erkämpfen mussten, sind es dieses Jahr meines Wissens 15 Kinder, die in die Regelschule wollen. Das sind die Kinder, deren Eltern mich um Hilfe für Anträge etc. gefragt haben. Es können also noch ein paar mehr sein, die kenne ich dann aber nicht.

Im letzten Schuljahr haben einige Kinder zwischendurch auf die Regelschulen gewechselt.

 

Die meisten Kinder sind noch in der Grundschule. Im Gymnasium sind 5 Kinder, nächstes Jahr sind es 7 Gymnasiasten. In Gesamtschulen oder Realschulen sind es zurzeit 4 Kinder - nächstes Jahr 7.

 

Wie Sie sagen, stehen Sie mit den meisten Familien dieser Kinder in Kontakt. Was berichten die Eltern und Kinder, wie klappt die Kommunikation in der Schule?

Da immer Dolmetscher anwesend sind, gibt es da keine Beschwerden der Eltern. Beschwerden kommen nur, wenn mal wieder ein Gutachten beweisen soll, dass das Kind doch an einer Förderschule besser aufgehoben ist. Das wird vom Sozialamt versucht. „Das ist pure Schikane“, sagte eine Mutter zu mir. Bisher ist es aber nur in Bayern und Hessen passiert. Denn es ist nicht Aufgabe von Sozialämtern zu prüfen, wo ein Kind am besten beschult wird. Es ist und bleibt die Entscheidung der Eltern und Kinder.

 

Gibt es auch negative Erfahrungen?

Ja sicher gibt es die auch manchmal! Gelegentlich passt der Dolmetscher nicht zum Kind, dann muss er ausgewechselt werden. Das ist dann die Entscheidung der Eltern. Dolmetscher zu wechseln, ist aber kein Problem, das sind Gehörlose gewöhnt.

 

Aber sind wir doch mal ehrlich, auch hörende Kinder haben in den Schulen manchmal Probleme, ob mit Lehrern oder anderen Kindern. Es gehört zum Leben! Gehörlose Kinder sind eben auch Kinder! Sie haben Vorlieben, sind manchmal faul, haben mal keine Lust mitzumachen oder nachmittags zu lernen. Es muss überhaupt kein Druck gemacht werden, dass die Kinder besser sein müssten als die anderen. Sie dürfen nach ihren Fähigkeiten lernen.

Hörende Eltern haben mit dem Regelschulsystem natürlich Erfahrung, gehörlose Eltern meist nicht, so dass es zu Unsicherheiten kommen kann, die im offenen Gespräch aber alle geklärt werden können.

 

Werden die Kinder während des gesamten Unterrichts und in allen Fächern von Gebärdensprachdolmetschern begleitet?

Ja, die Kinder werden die gesamte Zeit von Dolmetschern begleitet, alles andere wäre ja auch Unsinn. Die Kinder haben das Recht den gesamten Unterrichtsstoff in ihrer Sprache gedolmetscht zu bekommen. Das gilt auch für die Ganztagsschulen für den Pflichtunterricht.

 

Wie klappt die Unterhaltung bei den Schülern untereinander in Situationen, ohne Gebärdensprachdolmetscher

Ab dem ersten Jahr sollten die anderen Kinder in der Klasse auch DGS Unterricht bekommen. Manche Schulen sind da sehr engagiert und bezahlen den DGS Unterricht. Es gibt aber auch gehörlose Eltern, die selbst den Unterricht für die hörenden Kinder anbieten. In einer Schule gab es eine Spendenaktion für den DGS Unterricht. So lernen also die hörenden Kinder sich mit den gehörlosen zu unterhalten. Die Kinder sind meist neugierig und finden die Gebärdensprache toll, manche sind richtig gut, andere haben weniger Interesse.

 

Im Allgemeinen klappt es aber gut, da die Kinder meist schon im Kindergarten ihre Freunde hatten und diese auch Gebärden lernten. Da es aber vonseiten der Kultusministerien keinen Willen gibt, die DGS als Unterrichtsfach anzubieten, bleibt es beim freiwilligen Engagement. Hier muss sich etwas unbedingt ändern!!

 

Soweit ich weiß, möchte ein Kind ab nächstem Jahr auf eine Förderrealschule gehen. Er möchte mehr Kontakt mit anderen gehörlosen Kindern. Das es aber auch in einer Förderrealschule nicht so viele Kinder gibt, die gebärdenkompetent und gehörlos sind, ist auch klar. Dieser Schüler soll aber nicht ins Internat. Alle anderen Kinder fühlen sich sehr wohl und sind voll integriert.

 

Die Inklusion von gehörlosen Schülern in Regelschulen kann nur mit Dolmetschern verwirklicht werden. Doch wie sieht es mit der Finanzierung aus? Was zeigt die Praxis?

Auch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Eine Faustregel gibt es aber. Wenn ein Sozialamt schon mal einen Gerichtsprozess verloren hat, klappt es im nächsten Jahr für das nächste Kind reibungslos. Es ist tatsächlich auch abhängig vom zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes und den Vorgesetzen. Mit Bundesländern hat es weniger zu tun.

 

Ein Elternpaar ist schon seit vielen Jahren vor Gericht, gewinnt auch jeden Prozess, aber das Sozialamt lässt sich immer wieder etwas Neues einfallen, um die Kosten nicht übernehmen zu müssen. Andere Kinder im gleichen Bundesland haben dieses Problem nicht. Bisher wurden aber alle Dolmetscher bezahlt, auch wenn es manchmal nicht einfach für die Eltern war und darum gekämpft werden musste.

Die Dolmetscher mussten am Anfang bei manchen Kindern warten, bis sie bezahlt wurden. Hier mal ein extra Lob an die Kolleginnen, die lange auf Bezahlung warten mussten. In einem Fall mussten die Dolmetscher sogar 1 Jahr auf das Honorar warten.

 

Ist die Kostenübernahme geregelt, gilt sie dann für die gesamte Schulzeit des Schülers oder muss sie jedes Jahr neu geklärt werden?

 

Im Prinzip ist das Gesetz klar und eindeutig, die Kosten müssen übernommen werden. Ich habe zusammen mit den Eltern viele Gerichtsprozesse gewonnen.

In zwei Bundesländern gibt es noch keine freie Schulwahl (Baden-Württemberg und Sachsen), hier braucht man die Unterstützung der Schulämter. Sagen die Schulämter, dass das Kind in die Regelschule gehört, dann muss das Sozialamt zahlen. Mal werden die Kosten für ein Jahr, mal auch für zwei Jahre vom Amt bewilligt, danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Das geht dann in der Regel problemlos.

 

Dürfen gehörlose Kinder auch ein Jahr wiederholen? Gibt es Probleme beim Deutsch lernen?

Auch ein gehörloses Kind hat das Recht eine Klasse zu wiederholen! Es sind Kinder, wie alle anderen auch, mit Stärken und Schwächen. Nicht jedem Kind gelingt es schnell, sich die Grammatik der deutschen Sprache zu erarbeiten. Sie haben sie ja noch nie gehört. Es dauert dann eben ein oder zwei Jahre länger, bis eine angemessene Deutschkompetenz erreicht wird. Einige Fehler in der Grammatik bleiben einfach lange bestehen.

In manchen Fällen fehlt ein Förderlehrer, der vertiefend Deutschgrammatik mit dem Kind lernt. Dies eben kontrastiv (=vergleichend) zu DGS. Hier muss sich vonseiten der Kultusministerien noch viel verbessern. Es muss mehr politischer Wille zur Inklusion sein, um die Kinder wirklich gut zu unterstützen.

 

Gibt es eigentlich eine Beratungsstelle, wo sich Eltern von gehörlosen Kindern vor der Einschulung, sowohl über schulische, wie auch über finanzielle Fragen beraten lassen können?

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder http://gehoerlosekinder.de/2015/01/04/eltern-beraten-eltern/ hat eine virtuelle Beratungsstelle zu verschiedenen Themen eingerichtet. Hier bin ich ebenfalls ehrenamtlich für den Bereich der Inklusion (Recht und Schulwahl etc.) zuständig, so können sich alle Eltern auch an mich wenden. Die anderen Kollegen beraten aber auch in diesem und anderen Bereichen und können aus Elternsicht Tipps und Rat geben. Es gibt aber auch unter den Dolmetschern sehr engagierte Kolleginnen, die sich in das Thema einarbeiten. Das ist auch nötig, denn ewig werde ich das ja nicht für alle Kinder regeln können. Ich bin jetzt schon an der Grenze meiner Kräfte.

 

Zum guten Schluss, was empfehlen Sie Eltern, die über die Einschulung ihrer gehörlosen Kinder in eine Regeleinrichtung, sei es Kindergarten, Schule oder weiterführende Schule, nachdenken?

 

1)    Die Eltern sollten vorher mit den gewählten Einrichtungen Kontakt aufnehmen. Wenn sie Ablehnung spüren, sollten sie nach einer anderen Schule oder Kindergarten suchen. Dort wo ein Kind nicht willkommen ist, wird es sich auch nicht wohl fühlen.

2)    Je mehr Vorwissen ein Kind hat, desto besser. Das Fingeralphabet und erste Wörter in Deutsch schreiben können, ist hilfreich.

3)    Und das Wichtigste leider immer noch: Schließen Sie eine Rechtschutzversicherung mit Sozial- und Verwaltungsrechtschutz ab! Gerichtsverfahren beim Sozialgericht kosten zwar nichts, aber die Anwälte arbeiten nicht kostenlos.

 

Vielen Dank für das Interview!

Text: Judit Nothdurft

Bild: Karin Kestner

 

 
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