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Experten-Interview Februar 2016



Man kann nichts falsch machen - Erste-Hilfe-Kurse speziell für Gehörlose

 

Kai Bartholomeyczik ist Ausbilder beim BRK Erlangen und unterrichtet das Thema Erste Hilfe auch in Deutscher Gebärdensprache. Was dort genau gelernt werden kann, lesen Sie hier.

 

Wie kamen Sie dazu Erste-Hilfe-Kurse in Gebärdensprache zu halten?

Bartholomeyczik: Ich war früher im Rettungsdienst tätig. Ich habe mich dann beruflich verändert und kann nicht mehr im Rettungsdienst fahren. Ich fand Gefallen am Unterrichten von Erste Hilfe Themen.

Als Hobby hatte ich mehrere DGS Kurse besucht und irgendwann kam die Idee, diese beiden Dinge zu kombinieren.

 

Herr Bartholomeyczik, was lernen Gehörlose bei Ihnen im Erste-Hilfe-Kurs?

Alles, was man zur Ersten Hilfe braucht. Es ist ein Erste-Hilfe-Kurs gemäß der Erste-Hilfe-Richtlinien, aber eben ausschließlich in DGS gehalten.

Themenschwerpunkte sind unter anderem Wundversorgung, Reanimation, stabile Seitenlage, Druckverband und vieles mehr.

 

Muss man an einer Unfallstelle Erste Hilfe leisten?

Ja! Soweit es möglich ist, muss man Hilfe leisten. Ansonsten macht man sich vielleicht der „Unterlassenen Hilfeleistung“ gemäß §323c Strafgesetzbuch strafbar. Aber ich finde auch, die ethische Verpflichtung zu helfen, wichtig. Was wäre zum Beispiel, wenn man selber in einer Notsituation Hilfe braucht und niemand hilft? Ich finde es eine schlimme Vorstellung!

 

Was sind die häufigsten Fehler bei der Erstversorgung?

Angst! Die Angst etwas falsch zu machen.

ABER: Diese Angst ist unbegründet. Erste Hilfe sind einfache Erstmaßnahmen. Mein Leitspruch ist: „Man kann nichts falsch machen. Das einzig Falsche ist nichts zu machen!

 

Was passiert, wenn ich etwas falsch mache, kann ich dafür rechtlich belangt werden?

Wie ich schon sagte, die Maßnahmen der Ersten Hilfe sind bewusst einfach gehalten. Wenn man in der Aufregung einen kleinen Fehler macht, ist es unwahrscheinlich, dass man rechtlich dafür belangt wird. Nur bei wirklich grob fahrlässigen oder bewusst gemachten Fehlern mit entsprechenden Folgen ist ein Belangen möglich.

 

Welche Handlungen soll ich lieber dem Rettungsdienst überlassen?

Medikamentengabe ist grundsätzlich für Ersthelfer bei fremden Personen nicht zulässig, da man deren Unverträglichkeiten nicht kennt.

 

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich als Erster an der Unfallstelle bin, z.B. bei einem Autounfall? Wie soll ich den Verletzten behandeln?

Das Wichtigste ist das Absichern der Unfallstelle! Bevor ich Erste Hilfe leisten kann, muss ich für Sicherheit sorgen. Was nutzt es denn, wenn der nachfolgende Verkehr den Ersthelfer überfährt? Deswegen als Allererstes bitte die Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen). Dann einen Überblick verschaffen und Erste Hilfe leisten.

 

Nun kommt aber das größte Problem für Gehörlose: Der Notruf!

Bislang gibt es im mobilen Bereich keinen einheitlichen Notruf für gehörlose Menschen. Eine SMS an die 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr) oder 110 (Polizei) ist aus technischen Gründen nicht möglich. Derzeit wird sich mit der sogenannten „Nothilfekommunikation“ SMS-to-Fax beholfen. Wie das genau funktioniert, erkläre ich auch in meinem Kurs.

 

Dann wird der Verletzte entsprechend seiner Verletzungen versorgt. Das bedeutet, dass ich zum Beispiel einen Verband anlege. Auf jeden Fall kann ich aber die verletzte Person mit der Rettungsdecke oder, falls vorhanden, mit einer Wolldecke zudecken, denn der Wärmeerhalt ist eine wichtige Ersthelfermaßnahme.

 

Was ist beim Motorrad-Unfall, darf man den Helm abnehmen oder nicht? Hier sind die Aussagen sehr unterschiedlich….

Leider gibt es unterschiedliche Aussagen, aber ich zeige in meinem Kurs, dass die Helmabnahme aus verschiedenen Gründen wichtig und gar nicht so schwierig ist. Jeder Teilnehmer darf die Helmabnahme im Kurs üben. Und bis jetzt waren alle meine Teilnehmer überrascht, dass es doch recht einfach ist.

 

Reanimation ist eine der wichtigsten Hilfeleistungen, aber viele Menschen haben hier Bedenken, selbst zu helfen. Kann man bei einer Reanimation etwas falsch machen? Und wie macht man es richtig?

Die Reanimation, also die Herz-Lungen-Wiederbelebung, ist ein wesentlicher Bestandteil des Kurses. Ich erarbeite mit den Teilnehmern das notwendige Wissen für die Reanimation. Anschließend üben alle Kursteilnehmer an einer Wiederbelebungspuppe die notwendigen Maßnahmen. Ich zeige, dass bei der Reanimation kaum Fehler gemacht werden können. Wenn ich nichts mache, dann stirbt die Person mit Sicherheit, aber wenn ich helfe, dann kann ich die Person retten!

 

Ab welchem Alter ist ein Erste-Hilfe-Kurs möglich und sinnvoll?

Ich halte auch Kurse für hörende Kinder im Kindergarten bei mir im Ort. Kinder sind tolle Ersthelfer. Mein Ziel ist es, diese Freude weiter zu unterstützen. Verpflichtend ist ein Kurs erst, wenn man einen Führerschein machen möchte. Durch eine Teilnahme am Kurs ist diese Anforderung der Behörden auch erfüllt.

 

Wie lange dauert der Kurs? Was kostet er? Wie viele Gehörlose sind maximal in einer Gruppe?

Ein Erste-Hilfe-Kurs dauert nach den neuen Richtlinien (seit 01.04.2015) 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Das bedeutet, dass man morgens um 08.30 h beginnt und mit Pausen am selben Tag spätestens um 17.00 Uhr endet.

Der Kurs für Gehörlose kostet, wie auch die Kurse für hörende Menschen, 35,- Euro. Allerdings ist der Kurs auf maximal 12 Teilnehmer begrenzt. Bei einem Kurs mit hörenden Menschen liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 18 Personen.

 

Reicht es, einmalig einen Kurs zu besuchen oder sollte man die erworbenen Kenntnisse ständig wiederholen?

Erste Hilfe ist eine praktische Tätigkeit. Man kann nur sicher darin sein, wenn man es immer wieder übt. Für Ersthelfer in Firmen ist deshalb eine Auffrischung, sogenanntes Erste Hilfe Training, alle 2 Jahre verpflichtend. Im privaten Bereich gibt es diese Vorgabe nicht.

 

Meine persönliche Meinung ist, dass man immer wieder mal einen Auffrischungskurs besuchen sollte. Diese Kurse dauern auch einen Tag (9 Unterrichtseinheiten) und kosten ebenfalls 35,- Euro. Derzeit biete ich für Gehörlose nur Grundkurse an. Auffrischungskurse können erst auf Anfrage stattfinden.

 

Bieten Sie die Kurse bundesweit an? Wie kann man Sie kontaktieren?

Ich bin als Ausbilder nur ehrenamtlich beim BRK Erlangen tätig, daher werden die Kurse derzeit nur in Erlangen angeboten.

Interessierte können unter der Internetadresse http://www.kverlangen-hoechstadt.brk.de/kurse/erste-hilfe-in-gebaerdensprache.html die nächsten Termine einsehen und sich unter der dort hinterlegten E-Mail-Adresse gehoerlosenerstehilfe@kverlangen-hoechstadt.brk.de anmelden, bzw. weitere Kurse und Veranstaltungen anfragen.

Ab einer angemeldeten Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen findet der Kurs statt. Sollten nicht ausreichend Teilnehmer ca. eine Woche vor dem Kurs angemeldet sein, wird der Kurs abgesagt und die bisher Angemeldeten werden schriftlich benachrichtigt.

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Text: Judit Nothdurft

Foto: Kai Bartholomeyczik

 
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