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Experten-Interview August 2016



Zwischen Sucht und Normalität – Beratung für Gehörlose

 

Das Projekt zur Suchtberatung von „Die Brücke e.V.“ lief 2015 noch als Pilotprojekt. Seit Anfang dieses Jahres ist es eine feste Institution mit durchgehender Beratung. Über die Angebote des Therapiezentrums in Hamburg habe ich mich mit Farina Dahlmann, Beraterin und Leiterin der Abteilung für Hörgeschädigte unterhalten.

 

Frau Dahlmann „Die Brücke e.V.“ ist zurzeit die einzige Anlaufstelle für Gehörlose bei Suchtproblemen in Norddeutschland. Welche Beratungsangebote bieten Sie an?

Die Brücke e.V. ist eine ambulante Suchtberatungs- und Behandlungsstelle und besteht aus mehreren Bereichen. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung und Betreuung von Suchtkranken, die psychosoziale Begleitung von Substituierten (Heroin-Ersatz-Programm), die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und Prävention. Die Brücke e.V. bietet auch ambulante Suchttherapie an. Die Abteilung „deaf Sucht hilfe“ ist speziell für hörgeschädigte Menschen zuständig.

Das Beratungsangebot von „deaf Sucht hilfe“ ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. In der Beratung geht es um Informationen und Aufklärung zum Thema Sucht. Dazu zählen Alkohol, Drogen und Medikamente, aber auch Glücksspielsucht und Essstörungen (z.B. Magersucht). Außerdem begleiten wir auch über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel wenn eine Therapie gewünscht wird. Dann unterstützen wir bei der Beantragung und helfen bei akuten Krisensituationen.

Wir helfen bei solchen Fragen: Ich sorge mich, ob ich selber suchtkrank bin? Wie kann ich etwas an meinem Verhalten verändern? Wie kann ich meinem Partner helfen, aufzuhören? Wie kann ich Kollegen oder Freunde darauf ansprechen, dass sie ein Suchtproblem haben?

 

Wie kommen Gehörlose zu Ihnen? Auf Empfehlungen von Ärzten oder..?

Teils, teils. Einige kommen aus eigenem Antrieb, weil sie gemerkt haben, dass sie so nicht weitermachen möchten. Andere werden von der Familie oder dem Arbeitgeber geschickt. Und einige werden auch von Ärzten geschickt, weil bei einer Untersuchung z.B. die Blutwerte auffällig sind. Trotzdem kann natürlich niemand gezwungen werden, eine Beratungsstelle zu besuchen.

 

Das Zentrum bietet auch ambulante Therapie an. Wie lange kann man diese in Anspruch nehmen, wer trägt die Kosten?

Die ambulante Suchttherapie findet über einen Zeitraum von 26 Wochen mit insgesamt 40 Einzel- (50 Min.) und Gruppengesprächen (100 Min.) statt. Die Therapie kann dann nochmal  verlängert werden.

Die Kosten trägt die Rentenversicherung und in Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkassen die Therapie. Bei Sozialhilfeempfängern zahlt das Sozialamt die ambulante Rehabilitation.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass jemand seine Therapie selbst bezahlen kann. Diese Leistung sowie stationäre Maßnahmen zählen zur sogenannten medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen. Als Beispiel: Nach einem Unfall mit einer schweren Knieverletzung besteht Anspruch auf eine medizinische Reha, um wieder richtig laufen zu lernen. Bei einer Suchterkrankung ist das ähnlich, da neues Verhalten ohne Sucht gelernt werden muss.

 

Sie helfen auch, wenn weitere Therapiemaßnahmen notwendig sind

Genau, bei Bedarf leiten wir auch ambulante und stationäre Therapien in die Wege. Die Beantragung ist manchmal auch für Hörende schwierig, da die Formulare kompliziert sind. Daher füllen wir gemeinsam die Formulare aus.

Außerdem braucht man für den Antrag einen Sozialbericht. Darin werden der Lebenslauf und der Verlauf der Sucht beschrieben. Dieser Bericht muss von einer Suchtberatungsstelle geschrieben werden. Nach Beendigung einer stationären Therapie bieten wir auch Nachsorge an. Das bedeutet, dass wir nach der Entlassung aus der Klinik Gespräche anbieten und die Rückkehr in das „normale Leben“ unterstützten.

 

Sind die Mitarbeiter der Brücke e.V. gebärdensprachkompetent oder wie klappt die Kommunikation?

Die Brücke e.V. hat mehrere Standorte und Abteilungen. In der Abteilung „deaf Sucht hilfe“, die speziell für hörgeschädigte Menschen zuständig ist, sind alle Mitarbeiter gebärdenkompetent. Unser Team besteht aus hörenden und gehörlosen Mitarbeitern. In der Beratung wird je nach Geschmack DGS oder LBG benutzt. Uns ist besonders wichtig, dass wir uns an den hörgeschädigten Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Die ambulante Therapie findet mit Dolmetscher statt. Eine Therapeutin lernt gerade Gebärdensprache.

 

Alkoholismus ist in Deutschland seit 1968 durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes als Krankheit anerkannt. Ab wann spricht man eigentlich schon über Alkoholsucht?

Alkohol kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit erzeugen. Da Alkohol praktisch überall verfügbar ist, besteht auch ein besonderes Risiko. Der Konsum von Alkohol wird bei uns gesellschaftlich akzeptiert. Eine Alkoholsucht kann entstehen, wenn über einen langen Zeitraum viel Alkohol konsumiert wird und es zusätzlich eine genetische Anfälligkeit gibt. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Alkoholsucht höher ist, wenn es in der Familie  bereits Betroffene gibt.

Alkoholsucht wird diagnostiziert, wenn mindestens drei Punkte zutreffen:

  • Starker Wunsch oder Zwang, Alkohol zu trinken.
  • Kontrollverlust über die Menge und die Zeit, in der getrunken wird.
  • Körperliche Entzugserscheinungen, wenn nicht getrunken wird.
  • Eine Toleranz entsteht. Das heißt, man muss immer mehr trinken, um die gleiche Wirkung zu bekommen.
  • Andere Interessen werden immer mehr vernachlässigt.
  • Trotz der schädlichen Folgen für den Körper und das soziale Leben wird weiter Alkohol getrunken.

 

Rückfall nach einer Therapie gehört leider auch zu Suchterkrankungen. Wie hoch sind die Quoten? Was können Sie in solchen Fällen tun?

Ja, Rückfälle gehören zum Krankheitsbild dazu und sind daher ganz normal. Die Rückfallquoten schwanken zwischen 60-80%. Ohne eine Therapie ist die Rückfallhäufigkeit höher. Auch Nachsorge und Selbsthilfegruppen haben einen positiven Einfluss auf die Rückfallquoten, ohne eine Nachbehandlung liegt sie bei etwa 80%. Da Rückfälle ein Teil der Erkrankung sind, versuchen wir nicht zu bestrafen, sondern den Klienten zu unterstützen. Wenn die Rückfälle häufiger werden macht es allerdings Sinn, nochmal in die Entgiftung zu gehen.

 

Ob Alkohol, Drogen oder andere Suchtprobleme, hier sind auch immer die Angehörigen betroffen? Werden sie auch von Ihnen beraten?

Das stimmt und daher bieten wir auch Beratung für Angehörige und Freunde von Betroffenen an. So kann verhindert werden, dass die Angehörigen immer mehr in eine Co-Abhängigkeit abrutschen.

 

Und welche Tipps hätten Sie hierzu für unsere Leser?

Abhängigkeit ist eine Krankheit, die behandelt werden kann! Egal, ob Alkoholsucht, Spielsucht oder Drogen. Betroffene schaffen es meist nicht alleine etwas zu verändern, vor allem wenn die Sucht schon über Jahre andauert. Das gleiche gilt für Angehörige, die schnell in eine Co-Abhängigkeit rutschen können. Das bedeutet, sie übernehmen viele Aufgaben für den Suchterkrankten und lügen unter anderem für ihn. Das führt dazu, dass der Angehörige nur noch damit beschäftigt ist, sich um den Betroffenen zu kümmern. Dadurch merkt der Betroffene die negativen Folgen seiner Sucht nicht. Deshalb ist es als Angehöriger wichtig, auch an sich selbst zu denken und Grenzen zu ziehen.

Egal ob Betroffener oder Angehöriger: In einer Beratungsstelle kann man sich Orientierungshilfe holen und über seine Sorgen sprechen. Außerdem überlegt man zusammen mit dem Berater, ob und welche Hilfe man braucht.

 

Leider sind von Glücksspielsucht auch einige Gehörlose betroffen. Welche Hilfen können Sie anbieten?

Prinzipiell sind es ähnliche Möglichkeiten, wie bei den anderen Suchtformen. Wir informieren und klären auf über Folgen, in diesem Fall besonders für die finanzielle Situation. Auch bei einer Glücksspielsucht gibt es die Möglichkeit einer Therapie. In manchen Fällen leiten wir auch zur Schuldnerberatung weiter. Bei Glücksspiel ist besonders wichtig, feste Vereinbarungen zu treffen oder auch eine Geldverwaltung einzurichten.

 

Sind taube Menschen generell mehr der Gefahr von Sucht- oder Drogenproblemen ausgesetzt?

Das möchte ich so nicht pauschalisieren. Da besteht die Gefahr, dass die Ursache der Suchterkrankung nur in der Behinderung bzw. der Hörschädigung gesucht wird. Das ist meiner Meinung nach zu einfach gedacht. Trotzdem sind Hörgeschädigte aufgrund der Barrieren im Alltag, vor allem in der Kommunikation einer größeren Frustration und teilweise auch Isolation ausgesetzt. Das ist bei Hörenden nicht der Fall. Es ist also nicht die Hörschädigung an sich, sondern eher die Folgen, die zum Beispiel im Umgang mit Hörenden entstehen.

Es gibt für Deutschland keine verlässlichen Zahlen über hörgeschädigte Suchterkrankte. In den USA hingegen haben Untersuchungen ergeben, dass Hörgeschädigte mindestens genauso oft von Sucht betroffen sind, möglicherweise auch öfter als Hörende. Ich würde davon ausgehen, dass dies auch auf Deutschland zutrifft.

Viel wichtiger finde ich allerdings die Versorgungssituation. Das Hilfe- und Unterstützungssystem für Hörgeschädigte muss in vielen Bereichen ausgebaut werden, damit Hörgeschädigte die gleichen Möglichkeiten wie Hörende haben. Gerade das Thema Sucht ist sehr sensibel und oftmals schämen sich die Betroffenen. Daher ist es besonders wichtig, dass sich JEDER schnell und einfach Hilfe holen kann, wenn er oder sie möchte!

 

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Text: Judit Nothdurft

Bild: Farina Dahlmann

 

 
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