preload preload preload
Seit 2010 für
Inklusion und Barrierefreiheit
logobanner
JNC Deafservice
Bayern barriererfrei

  Experteninterviews
 2024
 2023
 2022
 2021
 2020
 2019
 2018
 2017
 2016
 2015
 2014
 2013
 2012
 2011
 2010

 

 

Experten-Interview März 2019



Gehörlose sind über Entschädigungen durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe kaum oder gar nicht informiert

 

Kinder und Jugendliche, die psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt in Heimen, Schulen mit Internaten, Wohnstätten oder in der Psychiatrie erfahren haben, können eine Entschädigung beantragen. Eine Leistung von bis zu 14.000 Euro kann durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbracht werden. Die Anmeldefrist wurde jetzt um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2020 verlängert.

Doch wer genau kann sich als „Betroffenermelden? Hierzu habe ich mich mit Christian Ebmeyer, einem der Betroffenen, unterhalten.

 

Herr Ebmeyer, Sie haben ein sehr informatives Video über die Entschädigungsmöglichkeiten speziell für Gehörlose veröffentlicht. Was waren Ihre Beweggründe?

Christian Ebmeyer: Ich habe selbst zufällig von einem Bekannten von der Stiftung und den Entschädigungsleistungen erfahren. Wie ich später festgestellt habe, bin ich nicht der Einzige, dem diese Möglichkeiten bisher völlig unbekannt waren!

Ich bin davon ausgegangen, dass die einzelnen Gl-Landesverbände ihre Mitglieder über diese Möglichkeit informieren müssten. Das ist aber nur selten bis gar nicht der Fall. Die letzte mir bekannte Veranstaltung zu diesem Thema fand am 25.01.2018 in München beim GMU statt. Aus anderen Bundesländern kam m.W. gar nichts.

 

Ebenso ist mir aufgefallen, dass die Betroffenen, wenn sie überhaupt informiert worden sind, teilweise falsche Informationen erhalten haben oder die Informationen falsch verstanden. Viele Gehörlose glauben nämlich, dass es Entschädigungszahlungen nur für Betroffene von brutaler körperlicher Gewalt (Schlägen, Vergewaltigungen usw.) gibt. Das stimmt so nicht!

 

Entschädigt werden auch Opfer von psychischer Gewalt (Mobbing, Beschimpfungen…), Mangelversorgung usw. Dazu zählt auch eine schlechte Bildung und Ausbildung, worüber sich zum großen Teil viele ehemalige Insassen in den damaligen sogenannten „Taubstummenheimen“ beklagen können. Die Gebärdensprache war dort verpönt („Plaudern macht dumm!“). Damals lag der Schwerpunkt im Unterricht auf dem Artikulationstraining und nicht auf den Inhalten.

 

Eine detaillierte Auflistung und auch eine Liste der bis heute möglichen Folgeschäden findet man auf der Homepage der Stiftung.

 

Wie wird die Gruppe der Betroffenen beschrieben? Wer gehört dazu?

Betroffen sind Menschen, die als Kinder und Jugendliche:

 

·         in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 23.Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975

·         in der DDR vom 7.Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990

 

in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. Wohnheime, Internate, Sonderschulheime o.ä.) oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden? Wer hilft Gehörlosen beim Verstehen bzw. bei der Formulierung des Textes?

Betroffene können sich bei einer Anlauf- und Beratungsstelle im Bundesland ihres derzeitigen Wohnorts für den Erhalt der Leistungen anmelden. Die Kontaktaufnahme mit der Anlauf- und Beratungsstelle ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.

 

Auf der Homepage der Stiftung sind die einzelnen Anlaufstellen der verschiedenen Bundesländer benannt. Kontaktaufnahme für Gehörlose ist unter info.gehoerlos@bmas.bund.de möglich. Zusätzlich wurde auch ein Gebärdentelefon unter gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de eingerichtet.

 

Haben Sie selbst schon einen solchen Antrag gestellt oder haben Sie anderen Gehörlosen dabei geholfen?

Ich habe selbst einen Antrag hier in Hamburg gestellt, der zur Zeit in Bearbeitung ist. Ich hoffe auf ein für mich positives Ergebnis!

Bei der Antragstellung musste ich schriftlich erklären, wann und in welcher Einrichtung ich war, was mir dort widerfahren ist und an welchen Folgen ich bis heute leide. Beim Formulieren hat mir da leider niemand geholfen. Stichpunkte wären für eine solche kurze Erklärung aber sicher auch ok.

Ein Bekannter aus Gießen hatte bei seinem Antrag z. B. ein Formular zum Ausfüllen bekommen, wo er die entsprechenden Antworten nur ankreuzen musste. Der Ablauf ist demnach nicht ganz einheitlich.

Was sich in jedem Fall anschließt, ist ein persönliches Gespräch, in dem man von seinen Erlebnissen und den Folgeschäden berichtet. Für dieses Gespräch habe ich eine Gebärdensprachdolmetscherin bestellt. Die Kosten übernimmt in meinem Fall die Stiftung. Das sollte man im Vorfeld unbedingt klären.

 

Was die Hilfe anderer Betroffener angeht, so kann ich leider beim Formulieren nicht unterstützen. Ich habe mich bisher darauf konzentriert, mögliche Betroffene auf das Thema aufmerksam zu machen bzw. zu informieren.

 

Welche Erfahrung haben Sie bis jetzt mit der Antragstellung gemacht?

Ich habe meinen Antrag per Mail am 29.11.2018 gestellt. Darauf bekam ich innerhalb einer Woche eine Rückmeldung. Ich musste dann per Mail kurz in zwei Sätzen meine Erfahrungen beschreiben. Schließlich habe ich einen Termin zum persönlichen Gespräch für den 27.02.2019 erhalten. Die Auswertung steht noch aus, ich bin gespannt.

Von einem Bekannten aus Niedersachsen habe ich erfahren, dass er bereits am nächsten Tag eine Antwort bekam. Das hängt also auch vom jeweiligen Bearbeiter ab und kann von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein.

 

Vielen Dank für das Interview und nun schauen wir Ihren Informationen in DGS an:

 

Text: Judit Nothdurft

Foto: Christian Ebmeyer

 

 
Anzeige
Tess Relay Dienste

Anzeige
Telesign

Anzeige
Humantechnik

Anzeige
Judit Nothdurft Consulting


 
Impressum etc.