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Experten-Interview Oktober 2020



Gehörlosen Eltern wird die Übernahme von Dolmetscherkosten verweigert

 

In Thüringen sollen gehörlose Eltern wegen eines Formfehlers im Gesetzestext selbst zahlen. Manuel Löffelholz, Vorsitzender des Vereins für Bilinguale Bildung (BILING e.V.) unterstützt die Eltern. Diesbezüglich habe ich ihn interviewt.

 

Herr Löffelholz, im Kindergarten „Arche Noah“ in Suhl wurden die Eltern der Vorschulkinder zum Elternabend eingeladen. Warum wurde einem hörbehinderten Ehepaar (mit hörendem Sohn) die Kostenübernahme der Gebärdensprachdolmetscherin verweigert?

Manuel Löffelholz: Laut Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also das Jugendamt, für die Übernahme der Gebärdensprachdolmetscherkosten zuständig. Durch einen Fehler im Gesetz sind Eltern mit CODA-Kindern ausgeschlossen. (CODA = Children of Deaf Adults, Kinder gehörloser Eltern).

 

Das Suhler Jugendamt hat das Gesetz leider nach dem Wortlaut und nicht nach dem Sinn und Ziel des Gesetzes ausgelegt und den Antrag der Eltern abgelehnt.

 

Im „Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)“ soll also im §12 zum das Recht der Verwendung von Gebärdensprache ein Textfehler vorliegen. Was ist hier fehlerhaft und wie müsste er konkret geändert werden?

Der Fehler ist die Einschränkung des Anspruches auf Eltern mit hör- oder sprachbehinderten Kindern und besteht im letzten Satz des §12 Absatz 5. Er kann durch die Streichung des Textes „hör- oder sprachbehinderte“ beseitigt werden.

 

„… Eltern mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen mit Wohnsitz in Thüringen werden nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 6 auf Antrag die notwendigen Aufwendungen für die Kommunikation mit einer Kindertageseinrichtung in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen nach Maßgabe des SGB VIII beziehungsweise Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erstattet. Der Anspruch für die Erstattung der notwendigen Aufwendungen für die Kommunikation mit einer Kindertageseinrichtung richtet sich gegen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in deren Zuständigkeitsbereich das hör- oder sprachbehinderte Kind die Kindertageseinrichtung besucht.“

 

Gesetzestexte werden in der Regel nicht so schnell geändert…..

Wir haben uns gemeinsam mit dem Landesverband der Gehörlosen Thüringen und dem Thüringer Berufsverband der Dolmetscher*innen für Gebärdensprachen und Lautsprachen (BDGL) mit einer Petition zur Änderung dieses Gesetzes an den Thüringer Landtag gewandt.

 

Der Petitionsausschuss des Landtages wird in seiner Sitzung am 15. Oktober über die Veröffentlichung der Petition beraten. Anschließend haben wir 6 Wochen Zeit um 1.500 Unterschriften für die Online-Petition zu sammeln, damit sich anschließend der Landtag mit unserem Vorschlag zur Gesetzesänderung befasst.

 

Zudem sind wir auch mit unserem Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Behindertenbeirat in Verbindung, die bei dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Von dort wurde uns bereits mitgeteilt, dass derzeit ein Gesetzentwurf zur Änderung des ThürGIG beraten wird. Daher sind die Chancen hoch, dass unsere vorgeschlagene Streichung in § 12 Absatz 5 bis zum Jahresende kommen wird!

 

Wie ging es im Fall in Suhl weiter? Wer hat die Kosten übernommen?

Im Fall Suhl haben sich die Eltern an den Landesverband der Gehörlosen gewandt, der ein Budget für die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern im privaten Bereich zur Verfügung hat.

 

Ist dies ein Einzelfall oder passiert so was öfters?

Es sind jetzt bereits einige Fälle, in denen die Jugendämter die Anträge von Eltern abgelehnt haben. Einen ähnlichen Fall gibt es aktuell auch in Meiningen. Dort verweist das Jugendamt auf die noch fehlende Rechtsverordnung nach §12 Absatz 6 ThürGIG und drängt die gehörlosen Eltern auf die Verwendung von Schriftsprache: „…Wir gehen davon aus, dass der Einsatz eines Gebärdensprachendolmetschers für ein Aufnahmegespräch in Kita nicht erforderlich ist, sondern dies über andere Kommunikationswege (z.B. schriftliche Verständigung mittels PC oder Laptop) gelöst werden kann.”, heißt es in dem Schreiben an die Eltern.

 

Für mich ist dies ein klarer Fall von Diskriminierung! Eigentlich müsste der Hörbehinderte, die Entscheidung treffen können, welche Kommunikationsmöglichkeit er nutzen möchte, so wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Man muss sich auch bewusst machen, dass die Deutsche Laut- und Schriftsprache für viele Gebärdensprachler nicht ihre Erstsprache ist.

 

Inwieweit kann Ihr Verein (BILING e.V.) Gehörlose in sollen Fällen unterstützen?

In solchen Fällen ist die Sozialberatungsstelle des Landesverbands der Gehörlosen Thüringen mit Thomas Wartenberg ein sehr guter Ansprechpartner, mit dem wir auch sehr gut zusammenarbeiten.

 

Wir als BILING e.V. unterstützen und beraten Eltern derzeit nur ehrenamtlich je nach den zeitlichen Möglichkeiten unserer Vorstands- und Vereinsmitglieder. Es geht dabei um Peer-Beratung zu den verschiedenen Themen, die die bilinguale Erziehung und Entwicklung in DGS (DGS = Deutsche Gebärdensprache) und Deutsch mit sich bringt. Wir sind allerdings momentan dabei ein Bilinguales Bildungs- und Begegnungszentrum (BiBeZ) in Erfurt aufzubauen. Wenn unser Antrag bei der Aktion Mensch Erfolg hat, können wir ab dem nächsten Jahr unser Begegnungs- und Beratungsangebot ausbauen und Eltern dann auch besser begleiten und unterstützen.

 

Was wünschen Sie zukünftig für die gehörlose Community in Thüringen?

Ich würde die Frage gern ausweiten auf die Gebärdensprach-Community, weil der Begriff auch die hörenden DGS-kompetenten Menschen mit einbezieht! Lasst uns zusammenhalten und gemeinsam für die Rechte hörbehinderter Menschen kämpfen! Ich wünsche mir auch, dass wir mehr gleichberechtigte Teilhabe an Bildung erreichen und die Barrierefreiheit durch mehr inklusive Angebote in DGS weiter ausbauen können.

 

Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg!

 

Text: Judit Nothdurft

Fotorechte: Manuel Löffelholz

 

 

 
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