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Experten-Interview Januar 2021



Was ändert sich 2021?

 

Neues Jahr, neue Regelungen, wir haben hier für unsere Leser die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

 

Finanzen:

·         Bye-Bye Soli! Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Steuerzahler weg. Wer als Single, je nach Steuerklasse, nicht mehr als 62.127 Euro (Ehepaare 124 254 Euro) Einkommen versteuern muss, zahlt die Abgabe nicht mehr. Hier können Sie Ihre Steuerersparnis berechnen: Soli-Rechner.

·         Der Mindestlohn beträgt ab 01.01.21 mindestens 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde (bisher waren es 9,35 Euro). Ab 01.07.21 steigt der Mindestlohn weiter auf .9,60 Euro.

·         Das Kindergeld steigt auch. Für das erste und zweite Kind gibt es 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

·         Der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen steigt ebenfalls, von 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat je Kind.

·         Getrennt lebende Eltern müssen mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen, siehe Düsseldorfer Tabelle.

·         Die Grundrente wird für Menschen mit kleiner Rente aufgestockt. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Rentenbeitragszahlungen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch hat und benachrichtigt die Betroffenen. Die Grundrente muss also nicht beantragt werden.

·         Die Renten im Osten Deutschlands werden um 0,72% erhöht. Im Westen gibt es für Rentenempfänger keine Erhöhung.

·         Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 432 Euro auf 446 Euro.

·         Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf die alten Sätze. Der in 2020 vorübergehend reduzierte Satz von 16% wird wieder auf 19% erhöht, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für einige Produkte und Waren von 5% auf 7%.

·         Die Einkommenssteuer-Freibeträge steigen auch. Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, erhöht sich um 336 Euro auf 9.744 Euro (2022: 9 984 Euro). Für Verheiratete ist doppelt so viel vom Einkommen steuerfrei, also 19 488 Euro.

·         Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Die Behindertenpauschbeträge sind doppelt so hoch wie bisher. Außerdem erhält man die Pauschale bereits ab einem Grad der Behinderung von 20.

 

Gesundheit:

·         Zukünftig wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (=Krankschreibung) vom Arzt elektronisch an die zuständige Krankenkasse gesendet.

·         Rezepte gibt es künftig auch papierlos als elektronische Verordnung. Ab 1. Juli 2021 existieren beide Varianten nebeneinander und ab 2022 fällt die Papierform weg.

·         Bei der Verordnung von Krankengymnastik, Logopädie, Physio-, Ergo- oder Ernährungstherapie oder Podologische Therapie können Patienten die Behandlung bis zu 28 Tage nach Verordnungsdatum beim jeweiligen Therapeuten beginnen.

·         Bis zum 31. Juli 2021 müssen alle Kinder und Beschäftigten an Kitas und Schulen nachweisen, gegen Masern geimpft zu sein.

·         Für den Schutz von Ungeborenen sind nur noch medizinisch notwendige Ultraschall-Untersuchungen im Mutterleib erlaubt.

 

 

Auto / Verkehr:

·         Die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos orientiert sich zukünftig stärker am CO2-Ausstoß. Fahrzeuge, die wenig Schadstoffe verursachen, kommen günstiger weg als solche mit hohem Ausstoß. Autos mit geringen Abgaswerten werden mit einem Abschlag von 30 Euro pro Jahr belohnt.

·         Die Grüne Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland wird zukünftig weiß. Versicherungen können das Dokument auch online versenden und Versicherte können es selbst auf weißem Papier ausdrucken.

·         Fahrschüler müssen zukünftig eine "Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung" ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung findet nach einheitlichen Kriterien statt und dauert jetzt zehn Minuten länger.

·         Motorräder dürfen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 5 entsprechen.

·         Gaffer, die bei einem Verkehrsunfall Fotos oder Videos von Toten machen, können mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

·         Die Pendlerpauschale steigt. Wenn Sie zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte mehr als 21 Kilometer fahren, dann können Sie von 2021 bis Ende 2026 mehr absetzen. Es ist egal, ob Sie mit dem Rad, Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent. Ab Januar 2024 erhöht sie sich um weitere 3 Cent auf 38 Cent. Für den 1. bis 20. Entfernungskilometer bleibt es bei 30 Cent.

 

Verbraucher:

·         Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt ist verboten und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

·         Einwegplastik verboten - ab 3. Juli 2021 ist es eine EU-weite Ordnungswidrigkeit, folgende Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Rührstäbchen, Luftballonhalter sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

·         Jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, kann 600 Euro (5 Euro für max. 120 Tage) Homeoffice-Pauschale pro Jahr geltend machen. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020! Voraussetzung, dass man an den Tagen ausschließlich daheim arbeitet und keine Kosten für ein Arbeitszimmer sowie Pendlerpauschale absetzt.

 

Text: Judit Nothdurft

 

 
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