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Experten-Interview Mai 2012



Internet: Was darf ich machen und was nicht?

 

Hierzu habe ich Rechtsanwältin Sandra Fabian interviewt, die sich bestens mit Rechtsfallen im Internet auskennt und auch gehörlose Klienten berät - natürlich in Gebärdensprache.

 

Judit Nothdurft: Frau Fabian, scheinbar können wir im Internet alles machen …

Sandra Fabian: Der Schein trügt. Das Handeln im Internet unterliegt im Wesentlichen den gleichen Regelungen, die auch außerhalb des Internets gelten. Es ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Internetrecht gelten Urheber- und Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Kaufrecht und Strafrecht. Es ist z.B. verboten, einen gestohlenen Gegenstand auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Genauso verboten ist der Verkauf von gestohlenen Sachen über Ebay oder Kalaydo.

 

Gehörlose lieben es Ereignisse in Bildern festzuhalten und diese Fotos (Partyfotos, Urlaubfotos) möglichst schnell ins Internet zu stellen. Wie ist hier die Rechtslage?

Grundsätzlich sollte man nur Fotos verwenden, die man selbst gemacht hat. Ein Fotograf schafft mit dem Bild ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Wenn man also ein Bild irgendwo im Internet „ausschneidet“ und selbst veröffentlicht, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

 

Selbst gemachte Bilder sind – was das Urheberrecht betrifft - unbedenklich, aber sie können in das Persönlichkeitsrecht eingreifen. Ich würde daher davon abraten, Bilder zu veröffentlichen, auf denen andere Personen zu erkennen sind, wenn diese nicht ausdrücklich der Veröffentlichung zugestimmt haben.

 

Wie sieht es mit Fotos aus, wo nur ich selbst darauf bin, die aber von einem Dritten Person (z. B. einem professionellen Fotografen) gemacht wurden? Kann ich sie ohne Bedenken im Internet veröffentlichen?

Wenn ich selbst ein Foto machen lasse und dafür bezahle, erwerbe ich die Rechte an dem Bild in dem Umfang, in dem ich es mit dem Fotografen vereinbart habe. Ein Bild für Bewerbungen oder Presseveröffentlichungen darf ich natürlich veröffentlichen, dafür habe ich das Bild machen lassen.

 

Was sind, rechtlich gesehen, die Gefahren in den Communities (Schüler-VZ, Facebook, wer-kennt-wen usw.)?

In allen Netzwerken besteht vor allem die tatsächliche Gefahr, dass man zu viel von sich oder über andere ausplaudert. Im Internet ist es extrem schwierig zu überwachen, wer welchen Text oder welche Bilder einsehen kann. Wenn man etwas „im Vertrauen“ erzählen will und seine persönliche Meinung über andere kundtun will, sollte man das auf keinen Fall im Internet tun!

Sehr leicht verletzt man die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen. Dies führt schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Das kann sehr teuer werden.

 

Besonders Jugendliche finden es interessant, im Web Freunde zu treffen. Oft wird hier über Lehrer (mit Namen) bspw. per Video gelästert. Ist dies rechtlich gesehen erlaubt?

Im Internet ist das „Lästern“ genauso erlaubt und verboten wie außerhalb. Tatsachen, die man beweisen kann, darf man sicherlich verbreiten. Mit persönlichen Meinungsäußerungen und Beleidigungen muss man vorsichtig sein. Unter Lästern verstehe ich unfreundliche Äußerungen über andere. Werden diese verbreitet, ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Auch dann, wenn man gar nicht will, dass die Nachricht weitergegeben wird, ist die Veröffentlichung eines Beitrags im Netz über jemand anderen dann nicht mehr erlaubt, wenn es strafbar wird oder in das Persönlichkeitsrecht eingreift.

 

In wie weit sollte man in diesen Communities Daten von sich für andere freigeben?

Das ist letztlich eine sehr persönliche Frage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Meine Meinung ist: Je weniger, umso besser. Stellen Sie sich vor, wie lustig es war, mit 18 das erste mal ohne Eltern in Urlaub zu fahren und wie peinlich es 20 Jahre später wäre, wenn die Bilder auf einmal im Internet zu sehen wären.

 

Man liest auch oft negative Meinungen, Kritiken und andere Details über Arbeitgeber. Könnte man deswegen vom jeweiligen Arbeitgeber gekündigt werden?

Diese Frage ist pauschal kaum zu beantworten, es kommt darauf an, was genau über den Arbeitgeber veröffentlicht wird, um zu bewerten, ob eventuell sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. In minder schweren Fällen kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfalle kündigen.

 

Viele Leute posten Details oder Anmerkungen aus dem Arbeitsalltag während der Arbeitszeit, zum Beispiel „heute ist mir langweilig“, „immer der gleiche Mist“ oder „schon wieder alte Kekse in der Kantine“. Inhaltlich ist das nichts Schlimmes. Die Arbeitszeit wird aber von dem Arbeitgeber bezahlt und ist keine Freizeit. Man sollte daher von seinen Netzwerken und privaten Mails während der Arbeitszeit die Finger lassen. Manche Arbeitgeber dulden zwar gelegentliche private Ausflüge ins Internet während der Arbeitszeit, in anderen Arbeitsverträgen oder betrieblichen Regelungen ist das ausdrücklich verboten. Auch dann, wenn es nicht vom Chef besonders verboten ist oder geduldet wird, sollte man seine privaten Kontakte, Mails und Netzwerke in seiner Freizeit pflegen und nicht während der Arbeitszeit. Es ist ein Verstoß gegen die Pflicht, seine Arbeitszeit – die ja von der Firma bezahlt wird – auch für die Firma einzusetzen.

 

Stellen Sie sich vor, sie haben einen Klemptner zuhause der den Wasserrohrbruch reparieren soll. Was würden Sie sagen, wenn der erst einmal eine halbe Stunde im Internet chattet und Ihnen das auf die Rechnung setzt?

 

Und was kann ich machen, wenn ich selbst Opfer von Internet-Mobbing werde? Wenn bekannte oder unbekannte Personen über mich lästern, Unwahrheiten schreiben?

Kenne ich den Betreffenden, würde ich ihm gegenüber eine Abmahnung und Unterlassungsaufforderung aussprechen, bei schweren Eingriffen zusätzlich auch Strafanzeige erstatten und zivilgerichtlich vorgehen. Ist die Person, die über mich schreibt unbekannt, würde ich Strafanzeige erstatten und mich an den Provider wenden, um die weitere Verbreitung zu stoppen.

 

Spätestens seit dem Fall „Guttenberg“ weiß man, dass Abschreiben, Kopieren von Texten nicht erlaubt ist. Doch wie kann man Zitate, Texte aus dem Internet rechtlich korrekt verwenden?

Hier ist Vorsicht geboten: Wenn ein Text oder Bild mit einem Hinweis versehen ist, dass die Veröffentlichung eines Teils erlaubt ist – manchmal ist das der Fall – sollte man den Verfasser, also die Quelle, wo man den Text her hat, mit angeben. Ist kein Hinweis dabei, ist von einem bestehenden Urheberrecht auszugehen, dann sollte man lieber die Finger davon lassen.

 

Sie beraten Ihre gehörlosen Mandanten in Deutscher Gebärdensprache. Wie sind Sie zur DGS gekommen?

Meine Eltern sind beide gehörlos. Sie benutzen zwar untereinander Gebärdensprache, haben mich und meinen Bruder aber lautsprachlich erzogen. Als ich mich vor ein paar Jahren selbständig gemacht habe, haben mich sehr viele gehörlose Menschen beauftragt, so dass ich erst einmal in Kursen und Privatunterricht DGS gelernt habe.

Ich kann nicht so gut gebärden wie ein Dolmetscher, aber im Gespräch zwischen mir und meinen gehörlosen Mandanten ist mir die DGS  eine große Hilfe.

 

Vor welchen Gefahren im Internet würden Sie Gehörlose besonders warnen?

Ich rate allen Menschen auch den Gehörlosen, den Umgang mit dem Internet ernst zu nehmen. Auch im Internet hat das, was man tut, rechtliche Folgen wie z.B:

 

Wenn ich illegal einen Film runterlade, ist das strafbar und wird, wenn man erwischt wird, aufgrund der Verletzung des Urheberrechts und der Schadenersatzansprüche der Gegenseite sogar härter bestraft, als wenn ich eine DVD aus dem Laden klaue. Veröffentlichungen von Bildern, Texten und Filmen sind fast immer urheberrechtlich geschützt.

 

Die Verlockung, im Internet etwas zu kaufen oder zu bestellen, ist groß. Damit wird aber ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen. Es besteht zwar meist ein Widerrufsrecht, allerdings ist das zeitlich befristet. In einzelnen Fällen gelingt es, den Vertrag später aufzulösen, wenn der Anbieter betrügerisch vorgegangen ist. Das ist jedoch nicht leicht und gelingt meist nur mit anwaltlicher Unterstützung.

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Text: Judit Nothdurft

Foto: Sandra Fabian

 
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