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Experten-Interview Juni 2015



IMG_3034.JPGBrandschutzexperte berät Hörbehinderte / Gehörlose

 

2013 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland, die Rauchmelderpflicht eingeführt. 2015 haben fast alle Bundesländer nachgezogen mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Sachsen. Der Brandschutzexperte Christian Weidensee verrät uns, wie der optimale Brandschutz für Schwerhörige und Gehörlose aussieht.

 

Herr Weidensee, wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?

Christian Weidensee: In den meisten Bundesländern in Deutschland ist grundsätzlich der Eigentümer einer Immobilie verantwortlich für die fachgerechte Ausstattung des Wohnraumes mit Rauchmeldern. Allerdings ist der Eigentümer nur für den Einbau handelsüblicher Rauchmelder verpflichtet. Für den Einbau spezieller Rauchmelder ist jeder hörgeschädigte Mensch selbst verantwortlich!

 

Sie als Feuerwehrmann kennen sich bestens mit Brandschutz aus. Welche Art von Rauchmelder brauchen Hörbehinderte?

Hörbehinderte Menschen benötigen spezielle Rauchmelder. In der Regel haben gute Rauchmelder eine Alarmlautstärke von 85 dB. Dies nehmen Menschen mit Hörschädigungen nicht wahr. Aus diesem Grund müssen hörgeschädigte Menschen anders auf ein Feuer aufmerksam gemacht werden.

Hier werden Rauchmelder mit einem Funksender ausgestattet, die bei einem Brandereignis das Funksignal auf eine Alarmblitzlampe senden. Durch dieses Signal fängt die Alarmblitzlampe an zu blinken. So wird der hörgeschädigte Mensch auf den Brand aufmerksam.

Es empfiehlt sich als Zusatz für das Bett, eine kleine Vibrationsplatte unter der Matratze zu positionieren. So wird der optimale Schutz auch nachts erreicht.

Es ist sehr wichtig, dass das Rauchmeldersystem auch beim Stromausfall funktioniert! Grund hierfür ist, dass bei fast allen Bränden der Strom ausfällt. Unsere Alarmblitzleuchten haben aus diesem Grund ein „Notstromakku“, so wird in jedem Fall immer ein Alarm auch bei Stromausfall gewährleistet. Ebenfalls ist empfehlenswert immer ein eigenständiges Rauchmeldersystem getrennt von der Klingelanlage zu betreiben. Denn herkömmliche Klingelanlagen sind nur an das Stromnetz angeschlossen und verfügen über keine Notstromversorgung. Im Ernstfall würde dann keine Warnung stattfinden und das bedeutet Lebensgefahr!

 

Für welche Räume gibt es Rauchmelderpflicht in der Wohnung / im Haus?

Das variiert von Bundesland zu Bundesland. Die jeweilige Landesbauordnung eines Bundeslandes regelt, wo Rauchmelder montiert werden müssen.

In den meisten Bundesländern müssen Rauchmelder in Schlafräumen, dazu zählen auch die Kinderzimmer und in den Fluren der Wohnung/ des Hauses (die als Rettungsweg dienen) installiert werden. Auch hier empfiehlt es sich, um einen optimalen Schutz zu erreichen, im Wohnzimmer einen weiteren Rauchmelder zu montieren.

Bei Einfamilienhäusern sollte im Kellerbereich und im Dachbodenbereich ein weiterer Rauchmelder montiert werden.

Mein Kollege und ich können als TÜV geprüfte Fachkräfte den Kunden vor Ort genau sagen, wo bei ihnen Rauchmelder angebracht werden müssen. Wo wäre es sinnvoll, weitere Geräte zu montieren.

 

Wo sind diese Rauchmelder am besten platziert?

Grundsätzlich gilt: Rauchmelder sollten nach Möglichkeit immer an der Deckenmitte montiert sein. Jedoch müssen Rauchmelder immer 50cm frei von der Wand oder anderen Gegenständen wie Lampen an der Decke montiert werden. Den Einbau regelt die Norm DIN 14676.

Die Alarmblitzlampe und das Vibrationskissen für hörgeschädigte Menschen sollten nach Möglichkeit im Schlafzimmer angebracht werden.

 

Wer wartet die Rauchmelder? Wie oft sollte man die Batterie wechseln, bzw. wie merkt man, wenn sie leer sind?

In der Regel können Rauchmelder eigenständig gewartet werden. Der Vermieter kann allerdings einen Wartungsvertrag mit einem Dienstleister eingehen. Es sollten nach Möglichkeit Rauchmelder mit einer 10 Jahresbatterie verwendet werden. So wird ein dauerhafter Schutz gewährleistet, ohne ständigen Batteriewechsel und ohne Kosten die durch neue Batterien verursacht werden. So ist man auf der sicheren Seite.

 

Etwa 600 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern allein in Deutschland, und ca. 5.000 Menschen werden schwer verletzt. Etwa jedes dritte Opfer ist ein Kind. Mehr als 70 % von Ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht und getötet….

Ja das stimmt. Der Geruchssinn ist bei einem Schlafenden Menschen „ ausgeschaltet“.

 

Der Leitsatz zum Urteil vom 18.6.2014, B 3 KR 8/13 R des Bundessozialgerichts lautet: „Gehörlose Versicherte haben regelmäßig gegen ihre Krankenkasse Anspruch auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnissen angepassten Rauchwarnmeldesystem.“ Kurz gesagt, die Krankenkassen müssen die Kosten übernehmen. Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Kostenübernahme?

Mit den meisten Krankenkassen arbeiten wir problemlos zusammen. Unsere Antragstellungen für hörgeschädigte Menschen werden meist ohne Probleme genehmigt. Unterm Strich haben wir gute Erfahrungen mit den Krankenkassen gemacht.

 

Wie beraten Sie Ihre Kunden? Fahren Sie zu ihnen oder bspw. per Mail?

Es kommt immer ganz auf den Kunden an. In der Regel reicht eine ausführliche Beratung auf dem Mailweg oder anderen Kommunikationswegen aus.

 

Können Sie gebärden oder wie kommunizieren Sie z. B. mit Gehörlosen?

Ich persönlich kommuniziere mit Gehörlosen per Mail, oder per SMS / WhatsApp. Unser Fachberater Klaus-Dieter Seiffert (ertaubt), bietet für gehörlose Menschen eine Fachberatung in Gebärdensprache, auch über Skype an.

 

Neben der Beratung bieten Sie auch die komplette Abwicklung an. Was bedeutet es konkret?

Ja das ist richtig. Wir bieten die komplette Abwicklung an. Und das kostenlos! Wir beraten jeden einzelnen Kunden individuell auf seine wohnlichen Verhältnisse. Wir stellen den Antrag für die Rauchmelder und das Alarmierungsmodul bei der Krankenkasse und stehen für Rückfragen der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung.

Sobald die Rauchmelder bewilligt sind, liefern wir das Rauchmeldersystem kostenfrei zu unseren Kunden nach Hause. Und auch danach stehen wir unseren Kunden jeder Zeit zur Verfügung.

Vereine, Beratungsstellen usw. können uns zu Informationsveranstaltungen einladen. Auch können kostenlose Infomaterialien von uns angefordert werden, und beispielsweise in Beratungsstellen ausgelegt werden.

 

Bieten Sie diese kostenlose Beratung auch bundesweit an?

Ja! Wir bieten unseren Service für hörgeschädigte Menschen in ganz Deutschland an. Wir möchten gerne, dass jeder hörgeschädigte Mensch von unserem Fachwissen profitiert. Unser Ziel ist es für „jeden“ den optimalsten Schutz zu erreichen, so dass sich „jeder“ ein Stück sicherer in seinem Zuhause fühlt.

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Text: Judit Nothdurft

Bild: Christian Weidensee

 

Vermerk der Redaktion: Die Kontaktdaten von Christian Weidensee finden Sie hier auf www.deafservice.de unter Brandschutz / Rauchmelder.

 
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